Das ist eine Frage, die man schnell beiseiteschiebt.
Wer möchte sich schon gerade dann, wenn es ihm und seinen Lieben gut geht, mit solch beängstigenden Dingen wie einer schweren Krankheit, Gebrechlichkeit oder gar mit dem Tod auseinandersetzen?
Andererseits:
Wie schnell kann man durch eine Krankheit oder Infektion bzw.
durch einen Haushalts-, Verkehrs- oder Freizeitunfall nicht mehr in der Lage
sein, seinen Erwerb, seine Fürsorge gegenüber der Familie oder gar seine
Obhutspflichten gegenüber minderjährigen Kindern wahrzunehmen?
Für solche Fälle ist die Absicherung über Versicherungsprodukte zunächst wichtig und notwendig.
Um im schlimmsten Fall seiner eigenen Handlungsunfähigkeit auch sicher sein zu können, dass das, was man selbst tun würde, auch von anderen umgesetzt wird, bedarf es mehr.
Hier zeigen wir Ihnen drei der vielen möglichen Szenarien, die einer besonderen Vorsorge bedürfen ...
Unsere Vorsorge- und Nachfolgeplanung stellt die Versorgungswünsche unseres Mandanten in den Mittelpunkt.
Ziel ist die Erstellung eines Konzeptes zur bestmöglichen Absicherung der für den Mandanten wichtigen und besonders kritischen Lebenssituationen. Und das genau nach dessen Vorstellungen.
Dafür haben wir eine Systematik entwickelt, die den Weg dorthin leicht und verständlich aufzeigt.
Im Rahmen unseres Angebotes (Aufwand ca. 7 Stunden) erhalten unsere Mandanten
Im Erstgespräch legen wir gemeinsam den von Ihnen gewünschten Leistungsumfang fest und vereinbaren hierfür eine angemessene Vergütung.
Mandanten der Elbtal Finanz GmbH & Co. KG, Büro Bischofswerda, erhalten darauf einen Sondernachlass.
Da im Ernstfall durch persönliche Verhinderung die Verfügungsgewalt über die eigene Absicherung eingeschränkt bzw. schlimmstenfalls sogar ausgeschlossen sein kann, legen wir ganz besonderen Wert auf die Schaffung einer optimalen Symbiose aus den drei Grundpfeilern
Wir betrachten also nicht ausschließlich das Vorhandensein und die Notwendigkeit von Versicherungsschutz, sondern insbesondere auch dessen Zusammenwirken mit bestehenden Verfügungen und Vollmachten.
Stellen wir dabei fest, dass Verfügungen und/oder Vollmachten fehlen oder nicht mehr auf dem aktuellen Stand sein könnten, weisen wir unseren Mandanten darauf hin, begleiten ggf. einen Erstellungsprozess oder vermitteln kompetente Rechtsberatung.
Unsere Leistungen erbringen wir unter dem Gesichtspunkt einer Rundum-Betrachtung.
Sowohl im Bereich der Finanzierung als auch hinsichtlich der Umsetzung von Ergebnissen der Vorsorge- und Nachfolgeplanunug arbeiten wir mit spezialisierten externen Partnern zusammen.
Zunächst erfassen wir gemeinsam mit dem Mandanten seinen aktuellen Vorsorge- und Vermögensstatus und dokumentieren diesen.
Anschließend ermitteln wir die bestehenden Versorgungslücken, zeigen diese dem Mandanten auf und klären mit ihm, welche er als seine persönlichen Hauptrisiken ansieht. Dazu arbeiten wir mit individuell auf den Mandanten abgestimmten Worst-Case-Szenarien.
Schlussendlich liefern wir die möglichen Lösungsansätze zum Schließen dieser Lücken und besprechen diese mit dem Mandanten.
Der Mandant allein entscheidet nun, welche Lücken wie geschlossen werden sollen.
Auf Wunsch des Mandanten werden wir (unabhängig von dieser Vorsorge- und Nachfolgeplanung) als Versicherungsmakler tätig. Eine Bedingung für unsere Leistungserbringung im Rahmen der Vorsorge- und Nachfolgeplanung ist dies jedoch ausdrücklich nicht.
Auf Wunsch bzw. auf Anfrage erbringen wir auch folgende kostenpflichtige Leistungen:
(Entfällt für Mandanten der Elbtal Finanz GmbH &
Co. KG, Büro Bischofswerda, da wir diese Leistung bereits als kostenlosen Service im Rahmen des
bestehenden Versicherungsmaklervertrages erbringen.)
Wir erbringen keine Rechtsberatung im Sinne der Gesetzgebung!